Aufzüge im Gebäude – Was Eigentümer wirklich wissen müssen
- Dennis Penner
- 22. Juli
- 2 Min. Lesezeit
Ein Aufzug im Gebäude steht für Komfort, Barrierefreiheit und moderne Ausstattung – aber er bringt auch eine ganze Reihe von Pflichten mit sich. Für Eigentümer, Hausverwaltungen und Vermieter stellt sich daher regelmäßig die Frage: Wer kümmert sich eigentlich um die Sicherheit, Wartung und gesetzeskonforme Überwachung der Anlage?
Die Antwort entscheidet nicht nur über den Zustand des Aufzugs – sondern auch über Haftungsrisiken, Betriebskosten und langfristige Werterhaltung. In diesem Artikel erklären wir, was Eigentümer wirklich wissen müssen – und warum sich der Einsatz eines qualifizierten Gebäudemanagements auszahlt.
Komfort trifft Verantwortung
Wer in einem Mehrfamilienhaus oder Gewerbeobjekt einen Aufzug betreibt, muss gesetzliche Prüfintervalle einhalten. Diese Vorschriften dienen dem Schutz der Nutzer – und sie sind rechtlich nicht verhandelbar.
Fehler in der Wartung oder unterlassene Prüfungen können im schlimmsten Fall strafrechtliche Konsequenzen haben. Der Gesetzgeber erwartet von Eigentümern, dass sie technische Mängel rechtzeitig erkennen (lassen) und lückenlos dokumentieren. Das ist kein Nebenjob – das ist ein Risikomanagement.
Pflichtprüfungen im Überblick – was wann gemacht werden muss
1. Monatliche Sichtkontrolle durch eine „befähigte Person“ (§2 Abs. 6 BetrSichV)Diese Fachkraft – intern oder extern – muss speziell geschult sein. Sie prüft u. a. die Türfunktion, den Zustand der Kabine, das Notrufsystem und dokumentiert Auffälligkeiten.
2. Jährliche Wartung durch eine FachfirmaHier geht es ins Detail: Die gesamte Mechanik und Steuerung wird geprüft, Schmierstoffe erneuert, sicherheitsrelevante Teile getestet. Eine professionelle Wartung ist unverzichtbar für den reibungslosen Betrieb.
3. Alle zwei Jahre: Hauptprüfung durch eine zugelassene Überwachungsstelle (TÜV, DEKRA etc.)Nur mit dieser Prüfung darf der Aufzug weiter betrieben werden. Ohne bestandene ZÜS-Prüfung drohen Betriebsstillstand oder sogar Bußgelder.
Warum Eigentümer nicht selbst organisieren sollten
Die Organisation all dieser Termine, das Verständnis technischer Prüfberichte, die rechtssichere Dokumentation – all das verlangt nicht nur Zeit, sondern auch Fachkenntnis. Schon kleine Versäumnisse bei der Dokumentation können bei einem Schadensfall unangenehme Fragen durch Versicherungen oder Behörden nach sich ziehen.
Gebäudemanagement mit befähigten Personen: Ihre Lösung aus einer Hand
Wir haben diese Herausforderungen im Blick – und die Lösung gleich mit: Als Gebäudemanager beschäftigen wir eigene, zertifizierte befähigte Personen, die die monatlichen Prüfungen übernehmen. Zudem kümmern wir uns um:
die Terminierung und Koordination mit Fachfirmen und Prüfstellen
die Begleitung von Wartungen und Hauptprüfungen
die lückenlose, digitale Dokumentation aller Prüfvorgänge
Für Sie bedeutet das: Keine Fristen, die vergessen werden. Keine Unsicherheit bei der Verantwortung. Und ein Ansprechpartner, der sich kümmert – mit technischem Verständnis und klarem Fokus auf Ihre Sicherheit.
Fazit: Aufzüge brauchen mehr als Technik – sie brauchen Management
Ein Aufzug ist ein sensibler Bestandteil eines Gebäudes – und im Störfall sofort ein Thema für Mieter, Nutzer oder Gäste. Professionelle Überwachung, planbare Wartung und klar geregelte Zuständigkeiten sorgen nicht nur für Betriebssicherheit, sondern auch für zufriedene Bewohner.
Als Gebäudemanager mit geschultem Fachpersonal bieten wir Ihnen ein umfassendes Aufzugsmanagement – sicher, rechtskonform und effizient. Damit Sie sich um Ihre Immobilie kümmern können – nicht um den Aufzug.




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